Wissenswertes
Kann mein Kind einfach nur den Mittagstisch besuchen?
Verpflegung ausschliesslich über Mittag ohne Vormittags- oder Nachmittagsbetreuung wird nicht angeboten.
Wird die Eingewöhnung separat verrechnet?
Nein, ab dem ersten Tag der Eingewöhnung wird anhand der Monatspauschale verrechnet.
Wann erhalte ich die Rechnung?
Die Rechnungsstellung erfolgt in der zweiten Monatshälfte für die Vorausbezahlung des Folgemonats.
Können die Kinder auch draussen spielen?
An beiden Standorten stehen einladende Spielmöglichkeiten im Freien zur Verfügung. Es ist je ein Spielplatz direkt beim Haus vorhanden mit den Möglichkeiten zum Klettern, «Sändele», Austoben, Bewegen und Spielen. In unmittelbarer Nähe sind wir im Grünen, im Wald oder am Wasser. Wir gehen mit den Kindern grundsätzlich täglich nach draussen.
Wie lange dauert eine Eingewöhnung?
Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die anschliessende Phase der Eingewöhnung dauert zirka zwei Wochen. Diese ist sehr individuell und muss sorgfältig abgesprochen werden. Deshalb bitten wir darum, dass sich ein Elternteil genügend Zeit für die Eingewöhnung einplant. Während der Eingewöhnungszeit wird das Kind hauptsächlich von derselben Erzieherin begleitet. Diese baut eine Beziehung zum Kind auf und unterstützt es bei der Integration in die bestehende Gruppe. (siehe auch: Eingewöhnungsbrief (PDF))
Werden spezielle Bedürfnisse bezüglich Mahlzeiten berücksichtigt?
Unverträglichkeiten auf Lebensmittel werden nach Möglichkeit bei der Mahlzeitenzubereitung beachtet. Säuglingsnahrung (Brei) wird entsprechend den Bedürfnissen angeschafft oder hergestellt. Das Schoppenpulver muss von den Eltern mitgebracht werden.
Kulturelle Unterschiede in Bezug auf die Essgewohnheiten werden ernst genommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wird selbst gekocht?
Es wird auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung geachtet. Die Kinder bekommen Znüni, Mittagessen und Zvieri. An den beiden Standorten bereitet je eine Köchin für die Kinder täglich frische saisongerechte Mahlzeiten sowie auch die Breie für die Babys zu.
Wann bleibt der Hort geschlossen?
In der 3. und 4. Sommerschulferienwoche sowie in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt der Hort geschlossen.
Ebenso bleibt der Kinderhort an den offiziellen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und darauf folgendem Freitag, Pfingstmontag und 1. November geschlossen. Vor den kirchlichen Feiertagen schliesst der Kinderhort um 16:00 Uhr.
Wie ist der Elternkontakt strukturiert?
Durch regelmässige kurze Kontakte und in Form von Standortgesprächen pflegen wir den Informationsaustausch zwischen Betreuenden und den Eltern. Ebenfalls findet in regelmässigen Abständen einen Elternabend statt.
Sind die Gruppengrössen limitiert?
Ja, sie entsprechen den kantonalen Richtlinien.
Sind Windeln vorhanden?
Nein, Windeln müssen mitgebracht werden. Pflegeprodukte werden jedoch zur Verfügung gestellt.
Können die Ein- und Austrittszeiten individuell angepasst werden?
Leider nein, denn aus betrieblichen Gründen sind wir darauf angewiesen, dass die angebotenen Zeitfenster eingehalten werden.
Wie hoch sind die Tarife?
Für einen ganztägigen Betreuungsplatz bezahlen Sie als Ortsansässige einkommensabhängige Tarife zwischen 27.25 Fr. und 102 Fr. pro Tag oder den Vollkostenpreis von 130.75 Fr. pro Tag, wenn Sie auswärts wohnen.
Für Kleinkinder bis 18 Monate wird ein Zuschlag von 10 % auf den Elternbeitrag berechnet. In den Kosten inbegriffen sind Essen, Brei und Pflegeprodukte.
Wie wird der einkommensabhängige Tarif für Ortsansässige berechnet?
Ausgangslage für die Berechnung ist das steuerbare Einkommen. Massgebend sind die Einkünfte von Eltern und von Lebenspartnern, welche im gleichen Haushalt wohnen wie die zu betreuenden Kinder.
Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Die ordentliche Kündigung des Betreuungsverhältnisses erfolgt schriftlich auf das Monatsende; die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
Der Betreuungsvertrag kann durch den Kinderhort ausserordentlich fristlos aufgelöst werden, wenn Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen oder sie ihre Zahlungspflicht nicht erfüllen.
Anmeldung
Unsere Warteliste wird fortlaufend aktualisiert. Ihre Anmeldung wird umgehend bestätigt und baldmöglichst bearbeitet.
Das Anmeldeformular
Sie können das Anmeldeformular direkt downloaden und ausdrucken und uns per E-Mail (kinderhort@rj.sg.ch) oder Post zukommen lassen.
Mindestpräsenzzeit
Damit sich das Kind gut in die Gruppe integrieren kann beträgt die Mindestpräsenzzeit bei uns 2 ganze Tage.
Der Ablauf
Sie stellen uns das Anmeldeformular online oder per Post zu.
Ihre Daten werden erfasst und bestätigt.
Sie werden telefonisch oder per E-Mail informiert, sobald wir Ihnen einen freien Platz anbieten können.
Die Aufnahme erfolgt nach folgenden Prioritäten
Kinder, die in der politischen Gemeinde Rapperswil-Jona wohnen und/oder deren Geschwister bereits im Kinderhort Rapperswil-Jona betreut werden.
Kinder, deren sorgepflichtige Elternteil alleinerziehend ist.
Weitere Kinder.
Anmeldegebühr und Umtriebsentschädigung
Die definitive Anmeldung erfolgt mit dem unterschriebenen Betreuungsvertrag. Pro Familie wird eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 50 erhoben. Bei Nichtantritt des Betreuungsplatzes wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.- verrechnet.
Standort Werkstrasse
Werkstrasse 11
8645 Jona
Tel. Leitung 055 225 77 40
Tel. Gruppe 055 225 77 41
Standort Kreuzstrasse
Kreuzstrasse 42
8640 Rapperswil
Tel. Leitung 055 225 77 30
Tel. Gruppe 055 225 77 31
Betriebsleitung / Administration
kinderhort@rj.sg.ch
Tel. 055 225 77 33